Förderung
Der Weg von der Antragstellung bis zur Unterstützung
Sie interessieren sich für eine Projektförderung? Dann sind Sie hier auf dieser Seite genau richtig, um zu erfahren, ob Ihre Organisation und Ihr Projekt förderfähig sind und wie der Förderprozess abläuft.
Wir wissen, dass die Antragsstellung aufwendig sein kann und möchten daher alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen, damit Sie einschätzen können, ob sich der Aufwand für Sie lohnt.
Auch für uns ist der Antragsprozess mit einem erhöhten Arbeitsaufkommen verbunden. Dieses nehmen wir gerne in Kauf, jedoch freuen wir uns, wenn Sie sich zuerst diese Seite durchlesen, bevor Sie mit Fragen auf uns zu kommen.
| Tipp: Folgen Sie uns bei LinkedIn, um immer auf dem neusten Stand zu bleiben – beispielsweise wenn ein neuer Förderzeitraum beginnt oder wir eine Sprechstunde anbieten. |
Förderberechtigte Organisationen
Die One Foundation unterstützt ausschließlich rechtsfähige Organisationen
- die vom Finanzamt als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sind,
- über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügen
- und berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Darüber hinaus müssen die Organisationen ihren Sitz in Deutschland haben.
Gemäß unserer Satzung, kann die One Foundation im Bereich der Wissenschaft und Forschung, Erziehung, sowie der Volks- und Berufsbildung fördern.
Wir arbeiten ausschließlich mit Organisationen zusammen, die eine diskriminierungssensible, inklusive und respektvolle Haltung vertreten und nach Möglichkeit die Zielgruppe in die Projektentwicklung und -Umsetzung einbeziehen. Eine neokoloniale oder rassistische Grundhaltung decken sich nicht mit den Werten der One Foundation. Gleichstellung, Diversität und Inklusion sollen in der Planung und Umsetzung der geförderten Projekte berücksichtigt werden und bilden einen zentralen Bestandteil des Selbstverständnisses der Stiftung.
Förderzweck und Inhalte
Die One Foundation ist eine gemeinnützige und mildtätige Stiftung, die sich für soziale und gesellschaftliche Chancengerechtigkeit einsetzt. Ziel der Förderung ist es, Menschen den Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung zu ermöglichen und damit die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben zu schaffen.
Zielgruppe der von der One Foundation geförderten Projekte sind in erster Linie junge Menschen, die wirtschaftlich und sozial benachteiligt sind. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Integration von Schutzsuchenden sowie auf Maßnahmen der schulischen und beruflichen Aus- und Weiterbildung. Thematisch konzentriert sich die Stiftung auf die Bereiche Inklusion, Demokratieförderung und die Prävention von Schulabbruch.
Die One Foundation ist offen für unterschiedliche Projektansätze, sofern diese dazu beitragen, die Bildungs- und Teilhabechancen der geförderten Menschen nachhaltig zu verbessern und neue Perspektiven zu eröffnen. Die Wirkungslogik der Projekte sollte schlüssig sein und die aufzeigen können, wie die angestrebten Veränderungen erreicht werden sollen.
Beispiele für bisher geförderte Formate sind ganzheitliche Projektansätze wie beispielsweise Mentoring, Stipendien-Angebote o.Ä. Tiefere Einblicke erhalten Sie in unseren Stiftungsberichten und der Projektübersicht entnommen werden.
Nicht gefördert werden Projekte, die laut unserer Satzung und Förderrichtlinien nicht förderfähig sind. Dazu gehören beispielsweise
- Sponsoring,
- Einzelpersonen (außerhalb der ausgeschriebenen Stipendien),
- rein institutionelle Förderungen,
- Zimmerkostenübernahme
- Kurzprojekte, wie bspw. Veranstaltungen.
- Momentan fördern wir keine weiteren Projekte im sogenannten Globalen Süden.
- Zudem werden keine rückwirkenden Projektkosten durch die One Foundation gefördert.
Art und Umfang der Förderung
Insgesamt haben wir ein jährliches Fördervolumen von circa 650.000 € zu vergeben. So unterschiedlich die Projekte sind, so sehr variiert auch die jeweilige Höhe der Förderung. Wir geben keine minimalen oder maximalen Förderhöhen vor. Jedoch muss die Finanzierung des Projekts plausibel und angemessen im Verhältnis zum Projektvorhaben und der Dauer des Projekts sein. Bisher wurden Projekte zwischen 2.500 und 150.000 € gefördert. Häufig werden erstgeförderte Projekte mit etwa 50.000 € für einen Zeitraum von 12 bis 24 Monaten von der One Foundation unterstützt.
Um einen Eindruck zu den bisher geförderten Projekten mit den jeweiligen Förderhöhen zu erlangen, finden Sie im Anhang des Stiftungsberichts eine tabellarische Übersicht der bisher getätigten Förderungen.
Maximal 80% des Projektbudgets kann bei der One Foundation beantragt werden. Mindestens 20% beträgt somit der Eigenanteil, der auch über Drittmittel gedeckt werden kann.
Die Fördermittel müssen zweckgebunden verwendet werden. Innerhalb des Projekts können sie für Sachkosten und Personalkosten ausgegeben werden. Auch kann eine Verwaltungspauschale in einem angemessenen Rahmen (max. 10%) mit beantragt werden.
Wenn sich im Projektverlauf größere Veränderungen im Vergleich zum Finanzplan abzeichnen, ist Rücksprache mit der One Foundation zu halten.
Antragsprozess und Fristen

Wir führen Sie hier Schritt für Schritt durch den Antragsprozess.
- Prüfen: Sind Ihre Organisation und Ihre Projektidee förderfähig? Beachten Sie hierfür die Checkliste.
- Einreichen einer Projektskizze: Wenn Sie sich dafür entschieden haben, einen Antrag stellen zu wollen, schicken Sie bitte bis spätestens zwei Wochen vor Start des Antragszeitraums (Mitte Februar bzw. Mitte August) eine zweiseitige Projektskizze und ggf. bereits bestehendes Zusatzmaterial wie bspw. Jahresberichte an foerderung@one-foundation.de. Die Projektskizze soll uns ermöglichen mit möglichst geringem Aufwand Ihrerseits einzuschätzen, ob es sinnvoll ist einen Antrag zu stellen. Bitte gehen Sie in der Projektskizze auf die wichtigsten Merkmale des Projekts wie Projektziele, Wirkungslogik und Umfang des Projekts ein. Eine bestehende Vorlage für die Projektskizze gibt es nicht. Bei Bedarf kommen wir mit Rückfragen auf Sie zu.
- Rückmeldung Projektskizze: Wir Informieren Sie bis Beginn des jeweiligen Förderantragszeitraums, ob wir Ihnen eine Antragsstellung empfehlen und schicken Ihnen das Antragsformular zu. Durch die Empfehlung. Durch die Empfehlung einen Antrag zu stellen, besteht keinen Anspruch auf eine Förderung.
- Einreichen des Projektantrags: Projektanträge können jährlich vom 01. bis 31. März und vom 01. bis 30. September eingereicht werden. Hierfür muss das von uns zur Verfügung gestellte Antragsformular genutzt werden, das wir Ihnen nach positiver Projektskizze zuschicken. Eine Musteransicht des Antrags können Sie bereits vorab hier einsehen: Unter Auswahlkriterien und Entscheidungsprozess haben wir ein paar Erfolgsfaktoren für einen guten Antrag zusammengestellt.
- Entscheidung der One Foundation: Alle Projektanträge werden von der One Foundation geprüft, bevor eine engere Auswahl in der Vorstandssitzung vorgestellt wird. Hier wird entschieden, wer die Förderung erhält. Die Vorstandssitzung findet innerhalb von 10 Wochen nach Ende des Antragszeitraums statt. Im Anschluss informieren wir Sie zeitnah über eine Förderzusage oder -Ablehnung. Leider können wir nicht alle Projektanfragen, die uns erreichen, fördern. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
- Start der Förderung: Wir schließen einen Fördervertrag mit Ihnen, in dem festgelegt ist, in welchen Anteilen und zu welchen Zeitpunkten die Fördersumme ausgezahlt wird. Das Projekt kann zwei Monate vor Ende der Antragsfrist gestartet haben. Die Förderung kann in diesem Falle ausnahmsweise auch rückwirkend ausgezahlt werden. Im Regelfall startet die Auszahlung der Förderung 6 bis 8 Wochen nach der Vorstandssitzung.
Falls Sie während des Antragsprozesses Rückfragen haben und auf dieser Seite und in unserem FAQ keine Antwort finden, kommen Sie gerne zu einer unserer digitalen Sprechstunden oder kontaktieren Sie uns unter foerderung@one-foundation.de.
Auswahlkriterien und Entscheidungsprozess
Grundlage für die Auswahl der geförderten Projekte ist der eingereichte Förderantrag. Anhand der darin enthaltenen Angaben prüft die One Foundation, ob das Projektvorhaben zu den Wirkungszielen und Werten der Stiftung passt sowie der Finanzplan schlüssig und angemessen scheint.
Das Antragsformular enthält bereits die zentralen Bewertungskriterien und macht transparent, anhand welcher Faktoren die Anträge begutachtet werden.
Gefördert werden wirkungsorientierte Projekte, die an einem konkreten gesellschaftlichen Problem ansetzen und mit ihren Aktivitäten eine positive und nachhaltige Veränderung für die Zielgruppe anstreben.
Wir schätzen Förderanträge, die verständlich und prägnant verfasst sind, eine transparente und realistische Darstellung des Vorhabens bieten und in sich schlüssig sind.
Die Entscheidung über die Förderung trifft der Vorstand gemeinsam mit der Geschäftsführung im Rahmen einer Vorstandssitzung. Auch wenn ein Projekt grundsätzlich förderfähig ist, kann es vorkommen, dass keine Förderung zugesagt wird, etwa wenn die verfügbaren Mittel bereits vergeben sind. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Erwartungen an geförderte Organisationen
Die Erwartungen, die wir an die geförderten Organisationen haben, werden in einem Vertrag festgehalten. Folgende Auflistung soll lediglich einen kleinen Überblick geben:
I. Zusammenarbeit
Die Grundwerte der Zusammenarbeit zwischen der One Foundation und den geförderten Projekten sind Kooperation auf Augenhöhe, Transparenz und Offenheit.
Wir wünschen uns eine vertrauensvolle Kommunikation mit einer festen Ansprechperson und wollen auch selbst für unsere Projekte immer ansprechbar sein. Wir sind überzeugt, dass sich im gemeinsamen Dialog für alles eine Lösung findet.
II. Evaluation und Berichterstattung
Bereits im Antrag werden Wirkungsziele abgefragt und Indikatoren, wie diese messbar gemacht werden sollen. Eine Erwartung ist dementsprechend, dass die entsprechenden Daten erhoben werden.
In der Regel einmal jährlich bitten wir um kürzere Projekt-Updates, sowie am Ende des Projekts um eine ausführlichere Berichterstattung. Darüber hinaus setzen wir die Bereitstellung von Bildmaterial sowie Zitate der Teilnehmenden als Dokumentation des Projektverlaufs sowie für unsere Öffentlichkeitsarbeit voraus. Selbstverständlich sollen dabei Persönlichkeitsrechte gewahrt werden und das Material bei Bedarf anonymisiert werden.
III. Finanzmittel
Wie bereits beschrieben, ist die Förderung zweckgebunden einzusetzen. Wir gehen davon aus, dass unsere Projektpartner*innen verantwortungsvoll mit den überlassenen Ressourcen umgehen.
Bei Veränderungen, die auf die Projektergebnisse keinen Einfluss haben, bedarf es keiner vorherigen Rücksprache. Sollten jedoch signifikante Änderungen des Projekts absehbar sein, bitten wir um Rücksprache.

